Sobald der erste Schnee fällt, kann dies für Sie als Eigentümer schnell lästig, anstrengend und auch schwierig sein, denn Sie sind gesetzlich verpflichtet, den an Ihre Grundstück grenzenden Gehweg von Eis und Schnee zu befreien. Genau dann sind wir mit unserem Winterdienst zur Stelle: Schnell, pünktlich, vollständig und zuverlässig erledigen wir die Schneeräumung und den Streudienst für Sie. Noch bevor der erste Mieter das Haus verlässt, haben wir mit der Schneeräumung von Gehwegen, Treppen oder Einfahrten begonnen und das Eis mit dem entsprechenden Streumittel entfernt. So ist die Verletzungsgefahr für Ihre Mieter und Besucher des Grundstückes minimiert. Selbstverständlich beobachten wir die Wetterverhältnisse ständig und sind sofort wieder zur Stelle, wenn es Neuschnee gibt oder sich wieder Glatteis gebildet hat.